Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1.0 · Juli 2026
Wichtiger Hinweis
AOB Architekten GmbH erbringt Architektur-, Planungs- und Baumanagementleistungen. Eine Machbarkeitsstudie liefert eine fundierte Ersteinschätzung zu Fläche, Baurecht und Wirtschaftlichkeit — sie ersetzt keine Baubewilligung und keine verbindliche Kostengarantie für die spätere Realisierung.
Art. 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der AOB Architekten GmbH, Dorfstrasse 12a, 8444 Henggart, gegenüber Bauherrinnen und Bauherren (nachfolgend Auftraggeber) — insbesondere Machbarkeitsstudien, Planungsleistungen und Bauleitung.
1.2 Vertragsschluss
Mit dem Absenden einer Anfrage über die Website oder die schriftliche Annahme einer Offerte erklärt der Auftraggeber, diese AGB sowie die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiert zu haben. Der Vertrag über eine Machbarkeitsstudie kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung und Annahme der Offerte zustande.
1.3 Abweichende Bedingungen
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der AOB Architekten GmbH.
Art. 2 Leistungsangebot
2.1 Machbarkeitsstudie
Die Machbarkeitsstudie umfasst die im jeweiligen Angebot definierten Leistungen — typischerweise Flächennachweis, erste Skizzen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), baurechtliche Ersteinschätzung und eine Grundlage für Finanzierungsgespräche. Der genaue Umfang wird individuell offeriert.
2.2 Weiterführende Planungsleistungen
Baueingabe, Ausführungsplanung und Bauleitung werden — sofern gewünscht — in separaten Verträgen vereinbart und nach SIA-Norm bzw. projektspezifischer Leistungsvereinbarung abgerechnet.
2.3 Nicht angebotene Leistungen
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst die Machbarkeitsstudie keine Baubewilligung, keine behördliche Vertretung, keine Bauausführung als Generalunternehmer und keine Garantie für die spätere Realisierbarkeit zum offerierten Preis.
Art. 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung (z. B. Grundstückdaten, Katasterpläne, bestehende Pläne) und erteilt vollständige und wahrheitsgetreue Auskünfte. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung können den Zeitplan und die Kosten beeinflussen.
Art. 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Die Erstberatung ist unverbindlich. Der Preis für eine Machbarkeitsstudie ergibt sich aus der individuellen Offerte. Als Orientierung liegen unsere Studien typischerweise zwischen CHF 4'500.– und CHF 12'000.–, abhängig von Komplexität und Umfang.
4.2 Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, ist ein Drittel der Honorarsumme bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Zwischenabgabe und ein Drittel bei Schlussabgabe fällig. Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar.
4.3 Zusatzleistungen
Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand oder gemäss separater Vereinbarung verrechnet.
Art. 5 Haftung
Die AOB Architekten GmbH haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Soweit eine Haftung besteht, ist diese auf das für die betreffende Leistung vereinbarte Honorar beschränkt. Entscheidungen des Auftraggegers auf Basis der Studie trifft dieser auf eigene Verantwortung.
Art. 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Pläne, Skizzen und Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der AOB Architekten GmbH. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für das konkrete Bauvorhaben. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
Art. 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
Die AOB Architekten GmbH behandelt Projektinformationen vertraulich. Massgebend ist die Datenschutzerklärung, die integraler Bestandteil dieser AGB bildet.
Art. 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Zürich, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände für Konsumentinnen und Konsumenten.
Art. 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt
AOB Architekten GmbH
Dorfstrasse 12a, 8444 Henggart
info@aob-machbarkeitsstudie.ch